Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma media project creative network GmbH (im folgenden Firma genannt)
1. Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte, Lieferungen und Leistungen der Firma. Sofern nicht andere AGB ausdrücklich schriftlich anerkannt werden, gelten ausschließlich unsere AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn nicht ausdrücklich widersprochen wird – vielmehr wird hiermit auch für die Zukunft Ihrer Einbeziehung widersprochen.
Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und sonstigen Abänderungen oder vertragliche Nebenabreden werden erst wirksam durch schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung der Firma. Unsere Mitarbeiter haben nicht das Recht, mündlich verbindliche Zusagen zu treffen, Garantien zu erklären oder sonst von diesen Bedingungen abzuweichen.
2. Angebot und Vertragsabschluß
2.1 Sämtliche Angebote der Firma sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben wird.
2.2 Annahmeerklärungen und Bestellungen gegenüber der Firma gelten nur dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind oder wenn wir Ihnen durch Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen. Als Bestätigung gilt auch der Zugang der Auftragsbestätigung oder die Ausführung der Lieferung.
3. Lieferung
3.1 Die Lieferungen erfolgen unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeit.
3.2 Wird aufgrund von höherer Gewalt oder bei der Firma oder ihren Lieferanten eintretenden Betriebsstörungen (z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung) ohne eigenes Verschulden der Firma diese vorübergehend daran gehindert, die Lieferung zu erbringen, so verändert sich die Lieferfrist bzw. der Liefertermin in angemessenem Umfang, auch wenn diese verbindlich vereinbart wurden. Wird die Lieferung aus einem dieser Gründe unmöglich oder unzumutbar, so ist die Firma berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3.3 Die Firma wird den Kunden unverzüglich über Umstände gemäß Punkt 3.1. und 3.2. informieren und im Falle des Entfallens der Leistungsverpflichtung der Firma unverzüglich erhaltene Gegenleistungen zurückerstatten.
3.4 Dauert die Lieferverzögerung aus einem der in Nr. 3.2. Abs.1 Satz 1 genannten Gründe länger als drei Monate an, so ist der Kunde berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosen Ablauf hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
3.5 Die Firma ist zu Teillieferungen in zumutbaren Umfang berechtigt.
3.6 Kann die Ware oder ein Teil von ihr vorübergehend nicht geliefert werden, so bleibt der Vertrag hinsichtlich dieses Lieferrückstandes fortbestehen. Die Firma ist in diesem Fall verpflichtet, bei Wiederverfügbarkeit der Ware diese umgehend an den Kunden zu liefern. Dauert der Rückstand länger als drei Monate an, so hat der Kunde die in Nr. 3.3. bezeichneten Rechte. Gesetzliche Rechte bleiben durch die Bestimmungen der Nr. 3.3., 3.4. und 3.6. unberührt.
3.7 Soweit Lieferung vereinbar ist, erfolgt diese auf dem kostengünstigsten Versandweg nach Wahl der Firma. Wünscht der Kunde eine andere Versendungsart, hat er die entstehenden Mehrkosten zu tragen.
3.8 Wurde Selbstabholung vereinbart, so hat der Kunde die Ware innerhalb von drei Tagen nach Zugang der Mitteilung, dass die Ware abholbereit ist zu übernehmen. Nach fruchtlosen Ablauf dieser Frist erfolgt die Lieferung ohne weitere Rückfrage auf dem kostengünstigsten Versandweg; die Versandkosten hat der Kunde zu tragen.
3.9 Rechte (insbesondere Urheber- und sonstige geistige Schutzrechte) und Rechtspositionen an Ergebnissen und Leistungen entstehen zunächst ausschließlich bei der Firma und ihren Mitarbeitern. Soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, wird dem Kunden nur zu dem vertraglich vereinbarten Zweck ein kostenloses, nicht ausschließliches, nicht örtlich begrenztes Nutzungsrecht (Lizenz) in allen zur Zweckerreichung notwendigen Nutzungsarten eingeräumt. Wurde ein Zweck nicht näher vereinbart und ergibt sich ein solcher auch nicht aus den sonstigen Umständen im Umfeld des Vertrages, beschränkt sich die Lizenz auf die Geschäftsfelder, in denen der Kunde zur Zeit des Vertragsschlusses tätig ist. Die Lizenz ist mit den vorstehenden Beschränkungen im übertragenen Umfang unterlizenzierbar.
3.10 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Firma, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
4. Gefahrenübergang
4.1 Die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen Beschädigung der Ware geht auf den Kunden über, sobald sie zwecks Übergabe das Lager der Firma verlassen hat. Das gilt auch dann, wenn der Transport durch eigene Leute der Firma ganz oder teilweise durchgeführt wird.
4.2 Wird Versand, Auslieferung oder Abholung auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur vollständigen Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis und bis zur Erfüllung sämtlicher Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung verbleiben gelieferte Waren und Sachen im Eigentum der Firma. Rechte werden mit dieser aufschiebenden Bedingung übertragen. Das betrifft insbesondere auch Entwürfe, Gestaltungen, Druckvorlagen, Nutzungs- und Aufführungsrechte.
5.2 Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, verhält er sich in sonstiger Weise schuldhaft grob vertragswidrig oder wird über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet, ist die Firma berechtigt, die Ware zurückzunehmen oder ggfl. Abtretung der Herausgabeansprüche gegen Dritte zu verlangen. Die Rücknahme der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zu veräußern und zu verarbeiten; im gleichen Umfang und bei ordnungsgemäßer Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma wird die Nutzung zu übertragender Rechte kostenlos geduldet. Zu anderen Verfügungen ist der Kunde nicht berechtigt. Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt für die Firma.
5.4 Die aus einer Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber an die Firma ab.
5.5 Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherungen die Forderungen der Firma insgesamt um mehr als 20 %, ist die Firma auf Verlangen des Kunden verpflichtet, Sicherheiten insoweit freizugeben. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten liegt im billigen Ermessen der Firma.
6. Preise und Zahlungsbedingungen
6.1 Alle Preise sind freibleibend und netto ohne Abzug zu zahlen. Sie gelten ab Firma einschließlich Verpackungs- und Versandkosten. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Umsatzsteuer.
6.2 Die Rechnungsbeträge sind – soweit nicht anders vereinbart – nach Lieferung und Zugang einer Rechnung oder ähnlichen Zahlungsaufforderung fällig und von da an innerhalb 14 Tagen zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die Firma über den Betrag verfügen kann. Maßgeblich ist bei Bezahlung per Wechsel oder Scheck deren endgültige Einlösung.
6.3 Die Entgegennahme von Wechseln erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarungen. Die bankmäßigen Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
6.4 Bei begründeten Anzeichen für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, insbesondere bei Einstellung der Zahlungen, Scheck- oder Wechselprotesten oder Zahlungsverzug ist die Firma berechtigt, Erfüllung Zug um Zug oder zusätzliche Sicherheiten zu verlangen. Nach vergeblicher Aufforderung ist die Firma berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Bestellers zurückzunehmen. Dieses Rücktrittsrecht steht der Firma nicht zu, solange der Kunde trotz der Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Firma ordnungsgemäß nachkommt.
6.5 Für jedes Mahnschreiben nach Verzugseintritt werden zusätzlich 3,00 € berechnet.
6.6 Zur Aufrechnung ist der Kunde nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
6.7 Bei Nettobestellwerten über 2.500,00 € ist die Firma berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30% des Bestellwertes ab Zugang der Auftragsbestätigung zu verlangen.
7. Gewährleistung
7.1 Mängelrügen sind der Firma unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Empfang der Ware anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Firma unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Die Mängelanzeige hat schriftlich zu erfolgen, rechtzeitige Absendung wahrt die Frist.
7.2 Die Firma ist zur Nacherfüllung berechtigt. Die Art und Weise der Nacherfüllung wird von der Firma unter Berücksichtigung der berechtigten Belange des Kunden bestimmt. Der Kunde hat der Firma ein angemessene Frist zu gewähren und die beanstandete Ware zurückzugeben.
7.3 Ein Recht des Kunden auf Nacherfüllung ist bei unerheblichen Mängeln ausgeschlossen.
7.4 Die Verjährungsfrist für Mangelansprüche beträgt ein Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn.
7.5 Im Falle berechtigter Mängelrügen oder Gewährleistungsarbeiten werden Zahlungen abweichend von Punkt 6.2. nach den gesetzlichen Vorschriften fällig.
8. Haftungsbeschränkung und Verantwortlichkeit für Inhalte
8.1 Die Haftung der Firma für fehlerhafte Produkte nach dem Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte gilt uneingeschränkt.
8.2 Im übrigen wird die Haftung der Firma für vertragliche als auch außervertragliche Ansprüche auf Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Einschränkung gilt nicht für Haftung aufgrund von Mängeln, Garantie/zugesicherter Eigenschaft, vertragswesentlichen Pflichten oder Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Dieser Haftungsausschluss gilt auch für Organe, Mitarbeiter und sonstige von der Firma in die Vertragsabwicklung eingeschaltete Dritte.
8.3 Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Werbung trägt der Kunde. Das gilt insbesondere dann, wenn die Werbemaßnahme gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts oder ähnlicher Schutzrechte verstößt. Die Firma wird jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihr solche bekannt sind oder werden.
8.4 Der Kunde hat in ausschließlicher Verantwortung zu prüfen, ob die in der Werbung enthaltenen Beschaffenheitsangaben, Zusagen und Beschreibungen sachlich zutreffend sind und ob dahingehende Erwartungen Dritter zu erwarten und gewollt sind.
9. Pflichten des Kunden
9.1 Soweit erforderlich hat der Kunde die für ihn gefertigten Entwürfe oder sonstigen Leistungen zu genehmigen und für die weitere Auftragsdurchführung freizugeben.
9.2 Entstehen durch vom Kunden später geltend gemachte Änderungs- oder Korrekturwünsche Mehrkosten, so sind diese vom Kunden zu tragen.
10. Datenschutz
10.1 Die für die Auftragsbearbeitung notwendigen Daten werden gespeichert. Sie unterliegen dem uneingeschränkten Schutz des Bundesdatenschutzgesetzes.
11. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Folgen teilweiser Unwirksamkeit
11.1 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Dresden. Dieser Gerichtsstand ist für Ansprüche gegen die Firma ausschließlich.
11.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des einheitlichen Kaufrechts (CISG, Wiener Kaufrecht).
11.3 Die Abtretung von Forderungen gegen die Firma wird ausgeschlossen; soweit Forderungen gegen die Firma trotzdem in übertragbarer Form entstehen, vereinbaren die Parteien schon jetzt die Einschränkung der Übertragbarkeit dahingehend.
11.4 Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten am Vertrag für eine Partei eine unzumutbare Härte darstellen würde.
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